Zu Ihrer Information: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der neuen Strahlenschutzverordung NISV evtl. einige Geräteanwendungen nichtmehr oder nurnoch unter bestimmten Voraussetzung von uns Kosmetikerinnen durchgeführt werden dürfen. Fragen Sie bitte nach welche diese sind, da es dazu vom Gesetzgeber bisher keine einheitlichen Richtlinien bzw genaue Zeitangaben gibt!